Kooperationspartner
Förderungsgesellschaft des DBwV
Am 8. Februar 1977 hat der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) die Förderungsgesellschaft (FöG) mit beschränkter Haftung ins Leben gerufen. Der Grund für diesen Schritt ergibt sich aus der Satzung. Denn der Deutsche BundeswehrVerband ist seiner Satzung nach ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (§ 2 der Verbandssatzung). Der Deutsche BundeswehrVerband hat deshalb die Förderungsgesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern.
Informationen und Mitteilungen der Förderungsgesellschaft erhalten Sie über das Internet www.foerderungsgesellschaft.de und über das Magazin "Die Bundeswehr".
Seit über 60 Jahren im Einsatz für den Erhalt des sozialen Friedens
Gute Gründe für eine VdK-Mitgliedschaft
Der Sozialverband VdK wurde als nordrhein-westfälischer Landesverband im Oktober 1948 gegründet, um nach dem 2. Weltkrieg für eine angemessene Versorgung der Betroffenen einzutreten. Der inzwischen bundesweit über 1,4 Millionen Mitglieder starke Sozialverband hat sich im Laufe der Jahre zur stärksten Interessenvertretung der Rentner, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslosen, Pflegebedürftigen sowie Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfer in Deutschland entwickelt.
Verbandsstufen - sozialpolitisches Engagement - konfessionelle und politische Unabhängigkeit
Im in Düsseldorf beheimateten Sozialverband VdK NRW, dem Ulrich Schmidt als Landesvorsitzender vorsteht, sind über 217.000 Mitglieder in 44 Kreis- mit rund 900 Ortsverbänden organisiert. Seine heutige Aufgabe sieht der Sozialverband VdK darin, durch sein sozialpolitisches Engagement auf Bundes-, Landes-und Kreisebene für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, damit niemand ins gesellschaftliche und finanzielle Abseits gedrängt wird. Bereiche, in denen sich der Sozialverband VdK besonders stark für die Interessen der sozial Schwachen unserer Gesellschaft einsetzt, sind unter anderem die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei kann der VdK als gemeinnütziger Verband, der seine Arbeit über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert und an keine Konfession gebunden ist, aufgrund seiner Überparteilichkeit die Interessen seiner Mitglieder wirksam und unabhängig vertreten.
Der VdK NRW präsentiert sich im Internet unter www.vdk.de/nrw, wo Sie auch die Kontaktdaten unserer VdK-Geschäftsstellen finden.
- Die GEW vertritt Ihre Interessen am Arbeitsplatz und in der Politik.
- Sie erhalten Rechtsschutz und Rechtsberatung. Ihr Rechtsschutz beginnt am Tag des Eintritts in die GEW, gilt aber nicht für Altfälle.
- Bei tarifpolitischen Streiks erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
- Im Mitgliedsbeitrag ist eine Berufshaftpflichtversicherung enthalten.
- Sie sind bei Verlust ihres Dienstschlüssels versichert.
- Sie erhalten elf Mal im Jahr unsere bundesweite Mitgliederzeitschrift „Erziehung und Wissenschaft“ sowie die Landeszeitung mit aktuellen Informationen zu bildungspolitischen Fragen und Tipps für den Berufsalltag.
- Die GEW bietet viele interessante Seminare und Fortbildungsmöglichkeiten für alle Bildungsbereiche – ob Sie noch studieren, im Ruhestand sind, sich für Gewerkschaftsarbeit interessieren oder Hilfen für den Berufsalltag benötigen.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV/VDU e.V. -
ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der seit mehr als 25 Jahren
auf allen Bereichen des Familienrechts arbeitet, und der mitgliederstärkste
FamRechtsverband in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Verband ist eine gemeinnützige Selbsthilfeorganisation seiner
Mitglieder und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden
offen.
ISUV/VDU fordert grundlegende Reformen des geltenden
Familien- und Unterhaltsrechts und der damit zusammenhängenden steuerrechtlichen
Fragen sowie weitere Reformen des Kindschaftsrechts. Er ist bemüht,
zur allgemeinen Verbesserung der Rechtslage im Bereich des Familien- und
Unterhaltsrechts beizutragen.
Seine Ziele verfolgt er durch
- Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen des Familien-, Unterhalts- und Kindschaftsrechts,
- Einflußnahme auf die Gesetzgebung,
- Förderung des Erfahrungsaustauschs unter den Mitgliedern,
- menschlichen Beistand für betroffene Mitglieder.
Den Mitgliedern werden in ca 50 Bezirks- und Kontaktstellen in
der gesamten BRD (Kiel und Oranienburg bis Freiburg und Traunstein,
Aachen und Oldenburg bis Dresden und Regensburg) in monatlichen Vortrags-
und Diskussionsveranstaltungen die für Betroffene notwendigen Informationen
angeboten.
Die Leistungen des Verbandes für seine Mitglieder umfassen
im wesentlichen
- die Vermittlung einer kostenfreien schriftl Kurzrechtsberatung / Jahr
und bei Bedarf weiterer günstiger RechtsBer durch Kontaktanwälte,
- die Fachzeitschrift "Report" mit 4 Ausgaben im Jahr und eine
umfangreiche Website, besonders die kostenfrei zu nutzende Urteilsdatenbank,
sowie
- Merkblätter und Broschüren zum Herstellungspreis





