LHRD e.V.

Erd- und Pflanzarbeiten als Handwerkerleistung

Handwerker mit Schaufel im GartenHandwerkerleistungen können steuerlich berücksichtigt werden – mit 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro jährlich.

Diese Steuerermäßigung kann gemäß Bundesfinanzhof (Urteil vom 13.7.2011) auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses beansprucht werden. Dabei ist es für die Richter ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.