LHRD e.V.

Vollzeitbeschäftigung wirkt sich aufs Kindergeld aus

JugendlicheIhr Kind arbeitet zwischen Schulabschluss und Studium in Vollzeit? Oder Ihr Kind hat eine Vollzeitbeschäftigung weil es seine Berufsausbildung wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann?

Anspruch auf Kindergeld zwar gewahrt, aber Achtung: Die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte des Kindes sind bei der Berechnung des Grenzbetrags zum Kindergeld miteinzubeziehen. Aktuell liegt der Grenzbetrag bei 8.004 Euro pro Jahr – diesen Betrag dürfen die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht überschreiten, sonst gibt es kein Kindergeld mehr.

So hat der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen vom 27. Januar und 7. April dieses Jahres entschieden.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.