Verpflegungsmehraufwendungen: BFH-Urteil zugunsten der Soldaten
Bereits zum zweiten Mal nach 2007 hat der LHRD vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eine positive Entscheidung in der gleichen Rechtsangelegenheit erwirkt:
Soldaten können schon während der ersten 14 Tage einer Kommandierung ihre Mehraufwendungen für Verpflegung – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pauschbeträge – in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Von den gesetzlichen Pauschalen sind nur die tatsächlich gezahlten Erstattungen abzuziehen.
Zwar hatte der BFH diese Rechtsmeinung bereits am 17.12.2007 in einem Urteil verkündet; allerdings wurde dieses Urteil in vielen Bundesländern nicht angewandt. Zahlreiche Finanzämter vertraten auf Weisung der zuständigen Oberfinanzdirektionen eine andere Auffassung; die Werbungskosten wurden in den ersten 14 Tagen auf Null gekürzt. Eine Situation, die der LHRD nicht hinnehmen wollte. Der Verein, der zahlreiche Soldaten als Mitglieder betreut, klagte zum zweiten Mal bis hin zum BFH. Mit Erfolg: Am 24.3.2011 bestätigte der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007.
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