LHRD e.V.

Familienumzug in Etappen:
Doppelmiete als beruflich veranlasste Kosten

Mann mit UmzugskistenKann die Miete einer neuen Familienwohnung, die am Beschäftigungsort bereits von einem der Ehegatten benutzt wird, bis zum Nachzug der gesamten Familie unbegrenzt als Werbungskosten abgezogen werden?

Ja, hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 13.7.2011), denn Aufwendungen für einen beruflich veranlassten Umzug gehören zu den allgemeinen Werbungskosten. Allerdings beschränkt sich der Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen auf die Umzugsphase.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.