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Treppenschräglift im Garten ist steuerlich absetzbar

GartentreppeDie Kosten für Kauf und Montage eines Treppenschräglifts im Garten sind – von einem stark gehbehinderten Steuerpflichtigen – als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Diese Entscheidung hat das Finanzgericht in Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 6.4.2011 getroffen.

Konkret ging es um eine zu 90% gehbehinderte Frau, die seit ihrer Kindheit in einem Haus auf einem Hanggrundstück lebte. Sie ließ für 63.000 Euro einen Treppenschräglift im Garten einbauen. Die Kosten dafür machte die Dame in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend.

Im Gegensatz zum Finanzamt stimmte das Finanzgericht dieser Absetzbarkeit zu, denn: Aufgrund der schweren Gehbehinderung ist der Lift ein erforderliches medizinisches Hilfsmittel. Dass der Lift dabei im Garten eingebaut wurde, war für die Richter nicht wichtig; schließlich sei die Gartennutzung kein Luxus sondern „sozialadäquat“.

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