Besteuerung von Rentennachzahlungen
Wie werden Rentennachzahlungen besteuert, die für Jahre vor 2005 geleistet werden, aber erst nach dem 1.1.2005 – und damit nach Inkrafttreten des neuen Alterseinkünftegesetzes – ausgezahlt wurden?
Mit dieser Frage hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13.4.20011 auseinandergesetzt – und mit seiner Rechtsprechung eine anders lautende Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts aufgehoben.
Die BFH-Richter haben geurteilt: Rentennachzahlungen, die für Jahre vor 2005 geleistet werden und dem Steuerpflichtigen erst nach dem 31.12.2004 zufließen, unterliegen ebenfalls dem Zuflussprinzip. Daher können diese Nachzahlungen nicht mit dem meist günstigeren Ertragsanteil besteuert werden, sondern müssen mit dem durch das Alterseinkünftegesetz normierten „Besteuerungsanteil“ besteuert werden.
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