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Reisekosten: Besuch der Berufsschule immer als Dienstreise?

Auszubildende mit neuem AutoIst die Fahrt zur Berufsschule steuerrechtlich eine Dienstreise oder ein normaler Arbeitsweg? Eine Frage, die sich auf die absetzbaren Werbungskosten und damit auf den Kindergeldanspruch (Stichwort kindergeldschädlicher Grenzbetrag) auswirken kann.

Nach aktueller Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 4.5.2010) hängt dies von dem Ort der Berufsschule ab. Befindet sich die Berufsschule am Betriebssitz des Arbeitgebers, sind die Fahrten zur Berufsschule ausnahmsweise nur mit der Entfernungspauschale und ohne Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen zu berücksichtigen. Ist die Berufsschule, wie größtenteils der Fall, nicht dem Sitz des Ausbildungsbetriebs angeschlossen, gelten die Reisekostengrundsätze: Dann können die tatsächlich gefahrene Strecke und die Verpflegungspauschale steuerlich geltend gemacht werden.

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