LHRD e.V.

Lohnsteuer: Freibeträge für 2012 neu beantragen

Vereinfachter Antrag auf LohnsteuerermäßigungSie haben bisher auf Ihrer Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen? Dann müssen Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2012 erneut stellen. Das gilt auch dann, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen.

In diesen Fällen ist weiter ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausreichend. Grund für die Neubeantragung ist der Wegfall der gewohnten Lohnsteuerkarte: Sie wird ab 2012 von der neuen elektronischen Datenbank ELStAM ersetzt.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2012 muss beim Wohnsitz-Finanzamt gestellt werden. Dabei sollten die Steuerermäßigungsgründe nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Der Antrag muss grundsätzlich bis spätestens 30.11. des betreffenden Kalenderjahres beim Finanzamt gestellt werden. Für 2012 ist damit der 30. November 2012 der letzte Termin.

Ausnahmen sind bei Pauschbeträgen für behinderte Menschen und Hinterbliebene möglich: Diese Pauschbeträge müssen nur neu beantragt werden, wenn sie nicht bereits in der ELStAM-Datenbank gespeichert sind.

Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.