ELStAM verschoben. Worauf jetzt achten?
Mit dem elektronischen Verfahren zum Lohnsteuerabzug (ELStAM) wollte man die Papier-Lohnsteuerkarte ersetzen – mittlerweile jedoch hat das Bundesfinanzministerium die Einführung auf 2013 verschoben. Ursache für die weitere Verzögerung sind technische Probleme, aber auch unstimmige Eintragungen in der Datenbank.
Doch auf welche Daten greifen die Arbeitgeber im kommenden Jahr zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs zu? Und: Was müssen die Arbeitnehmer dabei beachten?
Die Arbeitgeber können zur Berechnung der steuerlichen Abzugsbeträge die folgenden drei Unterlagen alternativ verwenden:
Lohnsteuerkarte 2010
Nutzt der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010, muss der Arbeitnehmer ganz genau prüfen, ob die Eintragungen noch stimmen. Korrekturbedarf kann beispielsweise bei der Steuerklasse, der Kinderanzahl und dem Freibetrag bestehen.
Informationsschreiben des Finanzamts zu ELStAM
Dieses Schreiben sollte inzwischen jeder Bürger erhalten haben – es informiert den Empfänger über seine in der Datenbank gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale. Falls die Eintragungen stimmen, kann das Schreiben dem Arbeitgeber vorgelegt werden obwohl darin vermerkt ist, dass es nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber bestimmt ist.
Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM
Falsche Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder in der Datenbank (aufgrund des Informationsschreibens ersichtlich) werden von den Finanzämtern ausschließlich in der zentralen Datenbank korrigiert. Die Finanzämter erstellen auf Antrag einen Ausdruck der gespeicherten, korrigierten Daten. Dieser Ausdruck kann dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Aufgrund der vagen Situation rund um das ELStAM-Verfahren ist es jetzt wichtiger denn je, dass die Arbeitnehmer die über sie gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie als Mitglied des LHRD e.V. in den Beratungsstellen.



