LHRD e.V.

Bagatellgrenze: Änderung erst ab 10 €

Kleinbetrag unterhalb der Bagatellgrenze von 10 Euro10 € sind zwar bares Geld, doch die Kleinbetragsverordnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) sieht vor, dass Festsetzungen der Einkommensteuer nur geändert oder berichtigt werden, wenn die Abweichung von der bisherigen Festsetzung mindestens 10 € beträgt.

In seinem Urteil vom 16. Februar 2011 hat sich der Bundesfinanzhof mit der Kleinbetragsverordnung beschäftigt und festgestellt: Aufgrund der Verordnung können Änderungen bei Steuerbescheiden nicht nur zugunsten sondern jetzt auch zulasten des Steuerpflichtigen unterbleiben, wenn die Bagatellgrenze von 10 € gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht überschritten wird.

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