LHRD e.V.

Pflichtveranlagung für Ehepaare ist rechtens

EhepaarArbeitnehmer sind in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Diese so genannte Pflichtveranlagung hat das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.3.2010) nun auch in den Fällen der Steuerklassenkombination III/V für verfassungsgemäß erklärt.
Die Steuererklärung muss bis Ende Mai des Folgejahres abgegeben werden, sonst drohen Zwangsgelder oder Verspätungszuschläge.

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