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Fahrtenbuch – der Computer darf helfen

FahrtenbuchWie häufig nutze ich den Firmenwagen auch privat? Diese Frage ist steuerlich relevant und soll durch das Führen eines Fahrtenbuches beantwortet werden.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat zum Thema Fahrtenbuch in seinem Urteil vom 14.4.2010 entschieden: Es werden auch jene Fahrtenbücher anerkannt, die das handschriftlich geführte Fahrtenbuch mit einem nachträglich erstellten Computerausdruck ergänzen.

Dabei muss jedoch ausgeschlossen werden, dass der Computerausdruck manipuliert werden kann – zum Beispiel hinsichtlich der gefahrenen Kilometer. Können zudem die Daten problemlos mit diesem „Kombi-Fahrtenbuch“ überprüft werden, so ist – laut Finanzgericht – „das Fahrtenbuch geeignet, den privaten Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs anders als nach der 1%-Methode zu ermitteln“.

Das alleinige Führen des Fahrtenbuchs via Excel-Liste genügt aber auch nach diesem Urteil nicht. Denn dabei sind nachträgliche Änderungen möglich, ohne dass sie dokumentiert werden. Und eine Loseblattsammlung ist nun mal kein „Buch“…

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