Englischlehrer on tour
Wenn
einer eine Geschäftsreise tut … dann kann er Reisekosten
seit Herbst 2009 auch dann absetzen, wenn die Reise nicht ausschließlich
geschäftlich veranlasst war. Die Aufwendungen werden dann aufgeteilt
in abziehbare Werbungskosten und in nicht abziehbare Aufwendungen für
die private Lebensführung.
Mit der Auslegung dieser neuen Regelung hat sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt. Konkret ging es um die Fortbildungsreise einer Englischlehrerin nach Dublin. Die Reise wurde von der Englischlehrervereinigung organisiert und lief nach festem Programm ab – dabei gab es auch Vorträge, Besichtigungen und Ausflüge.
In seinem Urteil vom 21.4.2010 entschied der BFH nun, dass Reisekosten nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für private Lebensführung aufzuteilen sind, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als Maßstab der Abgrenzung gilt das Verhältnis der Zeit, die für berufliche und private Zwecke genutzt wurde.
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