Rentensteuer – Was ist das?
Die
Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz
geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“ in aller
Munde: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was passiert, wenn ich
keine Erklärung einreiche? Wie erfährt das Finanzamt von meiner
Rente? – Fragen, die sich viele Rentner verunsichert stellen.
Hört man sich in den Beratungsstellen um, wird schnell deutlich: Etliche Ruheständler sind mit der neuen Regelung überfordert … oder haben sich mit ihr noch nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen in einem kurzen Frage-Antwort-Spiel die wichtigsten Informationen geben. Denn Tatsache ist: Nach den uns vorliegenden Zahlen müssen aufgrund der veränderten Besteuerung rund 1,3 Millionen mehr Rentner Steuern zahlen – und jedes Jahr kommen weitere steuerpflichtige Rentner dazu. Warten Sie also nicht auf Post vom Finanzamt!
Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung
abgeben muss?
Als Richtwert gelten für Alleinstehende 19.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren
liegt die Grenze bei 38.000 Euro. Aber Achtung: Begann die Rentenzahlung erst
nach 2005 oder liegen noch andere Einkommen (z. B. Betriebsrente, Einnahmen aus
Vermietung) vor, kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung
nötig sein.
Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung
einreiche?
Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht automatisch,
dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann
es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet werden – z. B. wenn
man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat.
Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?
Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend
gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente,
Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann
für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen
eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des
Folgejahres. Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung
bis zum 31.12.
Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung
einreiche?
Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern. Und es werden – je
nach Höhe der Nachzahlung – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge
verhängt. Steuernachzahlungen werden mit 6% jährlich verzinst.
Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung
abgeben muss?
Die Finanzämter erhalten erstmals ab Oktober 2009 von den Rentenversicherungsträgern
alle Daten über Rentenzahlungen von 2005 bis 2008. Mit diesen Daten
können die Finanzämter prüfen, ob Rentner in den vergangenen
Jahren eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. Rentner,
die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet
waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.
Ihnen ist das alles zu kompliziert? Kein Problem, denn wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Die Adressen der Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.



