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Rentensteuer – Was ist das?

Rentnerin vor Ihrer SteuererklärungDie Besteuerung der Renten hat sich ab 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz geändert. Seit dieser Zeit ist die „Rentensteuer“ in aller Munde: Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was passiert, wenn ich keine Erklärung einreiche? Wie erfährt das Finanzamt von meiner Rente? – Fragen, die sich viele Rentner verunsichert stellen.

Hört man sich in den Beratungsstellen um, wird schnell deutlich: Etliche Ruheständler sind mit der neuen Regelung überfordert … oder haben sich mit ihr noch nicht beschäftigt. Wir möchten Ihnen in einem kurzen Frage-Antwort-Spiel die wichtigsten Informationen geben. Denn Tatsache ist: Nach den uns vorliegenden Zahlen müssen aufgrund der veränderten Besteuerung rund 1,3 Millionen mehr Rentner Steuern zahlen – und jedes Jahr kommen weitere steuerpflichtige Rentner dazu. Warten Sie also nicht auf Post vom Finanzamt!

Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung abgeben muss?
Als Richtwert gelten für Alleinstehende 19.000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 38.000 Euro. Aber Achtung: Begann die Rentenzahlung erst nach 2005 oder liegen noch andere Einkommen (z. B. Betriebsrente, Einnahmen aus Vermietung) vor, kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung nötig sein.

Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung einreiche?
Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat.

Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?
Viele Aufwendungen des alltäglichen Rentnerlebens können geltend gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Abgabetermin für die Steuererklärung ist immer der 31.5. des Folgejahres. Sind Sie bei uns Mitglied gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.

Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung einreiche?
Dann kann das Finanzamt zur Steuernachzahlung auffordern. Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlung – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen werden mit 6% jährlich verzinst.

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?
Die Finanzämter erhalten erstmals ab Oktober 2009 von den Rentenversicherungsträgern alle Daten über Rentenzahlungen von 2005 bis 2008. Mit diesen Daten können die Finanzämter prüfen, ob Rentner in den vergangenen Jahren eine Steuererklärung hätten abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.

Ihnen ist das alles zu kompliziert? Kein Problem, denn wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns. Die Adressen der Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.