LHRD e.V.

BFH-Urteil zugunsten der Soldaten

Vom LHRD erstritten: Soldaten können Verpflegungsmehraufwendungen bei Kommandierungen von Anfang an steuerlich absetzen.

Bereits zum zweiten Mal nach 2007 hat der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eine positive Entscheidung in der gleichen Rechtsangelegenheit erwirkt: Soldaten können schon während der ersten 14 Tage einer Kommandierung ihre Mehraufwendungen für Verpflegung – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pauschbeträge – in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Von den gesetzlichen Pauschalen sind nur die tatsächlich gezahlten Erstattungen abzuziehen. Zwar hatte der BFH diese Rechtsmeinung bereits am 17.12.2007 in einem Urteil verkündet; allerdings wurde dieses Urteil in vielen Bundesländern nicht angewandt. Zahlreiche Finanzämter vertraten auf Weisung der zuständigen Oberfinanzdirektionen eine andere Auffassung; die Werbungskosten wurden in den ersten 14 Tagen auf Null gekürzt. Eine Situation, die der LHRD nicht hinnehmen wollte. Der Verein, der zahlreiche Soldaten als Mitglieder betreut, klagte zum zweiten Mal bis hin zum BFH. Mit Erfolg: Am 24.3.2011 bestätigte der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2007. „Wir hoffen nun, dass die neuen BFH-Urteile nicht wieder in der Schublade verschwinden“, sagt LHRD-Vorstandsmitglied Christian Munzel. „Aber bei wiederholten bürgerfreundlichen Urteilen des BFH lenkt die Finanzverwaltung meist ein und wendet die Urteile an.“ Bis dahin allerdings kann es noch einige Wochen oder auch Monate dauern. Wichtig daher für die Soldaten, dass sie ihren Steuerbescheid mit einem fristgerechten Einspruch offen halten. Aktuell führt der LHRD rund 170 Klageverfahren vor deutschen Finanzgerichten.

Pressemitteilung vom 20.06.2011

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