Häufige Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Mitgliedschaft:
Muss ich Mitglied sein, um beraten zu werden?
Ja, denn als Verein unterliegt der LHRD dem Vereinsrecht: Wir dürfen daher nur Mitglieder beraten.
Was kostet die Mitgliedschaft im LHRD?
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt – das heißt, der jährlich zu zahlende Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen. Die Mitgliedsbeiträge beginnen schon ab 54 Euro jährlich.
Gibt es eine Laufzeit der Mitgliedschaft?
Die Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft ist unbeschränkt. Aber Sie können die Vereinsmitgliedschaft stets bis 30. September zum Ende des Jahres kündigen.
Welche Leistungen umfasst die Mitgliedschaft?
Wir kümmern uns nicht nur um das Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung sondern beraten Sie während des gesamten Jahres – im Rahmen unserer Beratungsbefugnis – in Ihren Steuerangelegenheiten. Außerdem erhalten unsere Mitglieder über den LHRD steuerlichen Rechtschutz. Wichtig: All diese Leistungen sind mit dem Jahresbeitrag abgegolten.
Kann ich in allen steuerlichen Angelegenheiten beraten werden?
Nein, denn wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung der Arbeitnehmer – und daher beraten wir nur bei Einnahmen aus aktuellen und ehemaligen Arbeitsverhältnissen (Bezug von Bruttoarbeitslohn, Renten und Pensionen).
Kann jeder Steuerzahler vom LHRD beraten werden?
Nein, die gesetzlich geregelte Beratungsbefugnis muss zutreffen.
Wer wird mich beraten?
Sie können sich Ihren Berater unter unseren rund 1000 Mitarbeitern aussuchen – nach Wohnort, Empfehlung … oder einfach nur nach Sympathie.
Wie weit ist die nächste Beratungsstelle von mir entfernt?
Die durchschnittliche Entfernung zur nächstgelegenen LHRD-Beratungsstelle beträgt 4,71 Kilometer Luftlinie. Wir wissen, Sie sind kein Vogel (Luftlinie) und Durchschnittswerte treffen nicht in allen Regionen zu – doch diese Kilometerzahl soll Ihnen zeigen, dass unsere Beratungsstellen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet verteilt sind.
Wie steht es um die fachliche Kompetenz der Berater?
Unsere Beratungsstellenleiter sind auf die Arbeitnehmerbesteuerung spezialisiert; sie betreuen ausschließlich Arbeitnehmer, Beamte und Rentner. Mit ständigen Weiterbildungen im vereinseigenen Schulungswerk halten sie ihr Wissen immer auf dem neuesten Stand. Übrigens: Als erster Lohnsteuerhilfeverein hat der LHRD ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und nach DIN-Norm zertifizieren lassen.
Wie lange dauert eine Beratung?
Unsere Beratungsstellenleiter nehmen sich gerne Zeit für Sie. Im Durchschnitt dauert ein Beratungsgespräch jedoch nicht länger als eine Stunde. In Ausnahmefällen – wie z. B. beim ersten Treffen nach dem Vereinsbeitritt – sollte man etwas mehr Zeit und ggf. einen weiteren Termin einplanen.
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld vom Finanzamt bekomme?
Das hängt zunächst von Ihrem Finanzamt ab. Allerdings versenden unsere Berater die Steuererklärung zumeist auf elektronischem Weg (mit „ELSTER“) – das beschleunigt die Bearbeitung durch das Finanzamt … und damit auch Ihre Rückerstattung.
Wie werden meine Daten behandelt?
Datensicherheit hat bei uns äußerste Priorität – dazu sind wir vom Gesetzgeber ohnehin verpflichtet. Ihre Daten werden diskret und streng vertraulich behandelt.
Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
Wir beraten Sie auch dann gerne weiter, wenn Sie arbeitslos werden.
Wie wirkt sich ein Umzug auf meine Mitgliedschaft aus?
Bei einem Umzug können Sie ohne weiteres zu einer LHRD-Beratungsstelle an Ihrem neuen Wohnort wechseln. Auf unserer Homepage finden Sie unter Beratungsstellensuche alle unsere rund 1000 Berater in ganz Deutschland.



