Herzlich willkommen beim
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
Wir sind seit mehr als 40 Jahren bundesweit als Lohnsteuerhilfeverein tätig: In über 1.000 Beratungsstellen betreuen wir derzeit rund 220.000 Mitglieder auf dem Gebiet der Einkommensteuer. Eine Beratungsstelle gibt es sicher auch in Ihrer Nähe.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:- individuelle Analyse Ihrer steuerlichen Situation
- Erstellung der Einkommensteuererklärung
- Prüfen von Steuerbescheiden
- ganzjährige steuerliche Betreuung
- Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
- …und mehr finden Sie im Abschnitt: Die Leistungen.
Wenden Sie sich unverbindlich an unsere Mitarbeiter in der Hauptverwaltung oder an einen unserer Beratungsstellenleiter bei Ihnen vor Ort – informieren Sie sich über die Vorteile einer ganzjährigen steuerlichen Betreuung als Vereinsmitglied.

Jeder Mitarbeiter
hat einen hohen Qualitätsanspruch. Wir fördern
daher die Zertifizierung unserer Beratungsstellen nach der DIN
77700 (Dienstleistung
der Lohnsteuerhilfevereine). Unsere Hauptverwaltung erfüllt bereits
die Voraussetzungen der DIN EN ISO 9001:2008.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über den Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. und das umfangreiche Leistungsangebot unseres Lohnsteuerhilfevereins informieren.
Zahlen Sie nur die Steuern, die Sie auch wirklich zahlen müssen – verschenken Sie kein Geld!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Neues Urteil: höhere Fahrtkosten absetzbar!
Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte geändert. Die Steuerersparnisse für die betroffenen Arbeitnehmer jedoch wären enorm – wenn sie die Neuerungen kennen würden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes deutsches Steuergericht weicht hin und wieder von seiner vorherigen Rechtsprechung ab … mal mit mehr, mal mit weniger weitreichenden Konsequenzen. Die BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 zur „Regelmäßigen Arbeitsstätte“ zählen zu jenen Rechtssprüchen mit großen Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer – sofern die Entscheidungen bekannt wären und in der Einkommensteuererklärung auch berücksichtigt würden. | mehr




