LHRD e.V.

Herzlich willkommen beim
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring

Wir sind seit mehr als 40 Jahren bundesweit als Lohnsteuerhilfeverein tätig: In über 1.000 Beratungsstellen betreuen wir derzeit rund 200.000 Mitglieder auf dem Gebiet der Einkommensteuer. Eine Beratungsstelle gibt es sicher auch in Ihrer Nähe.

Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere: Button - Pendlerpauschale - Unsere Klagen führten zum Erfolg!
  • individuelle Analyse Ihrer steuerlichen Situation
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • ganzjährige steuerliche Betreuung
  • Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
  • …und mehr finden Sie im Abschnitt: Die Leistungen.

Wenden Sie sich unverbindlich an unsere Mitarbeiter in der Hauptverwaltung oder an einen unserer Beratungsstellenleiter bei Ihnen vor Ort – informieren Sie sich über die Vorteile einer ganzjährigen steuerlichen Betreuung als Vereinsmitglied.

DQS Siegel ISO 9001:2008ZVL SiegelJeder  Mitarbeiter hat einen hohen Qualitätsanspruch. Wir fördern daher die Zertifizierung unserer Beratungsstellen nach der DIN 77700 (Dienstleistung der Lohnsteuerhilfevereine). Unsere Hauptverwaltung erfüllt bereits die Voraussetzungen der DIN EN ISO 9001:2008.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über den Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. und das umfangreiche Leistungsangebot unseres Lohnsteuerhilfevereins informieren.

Zahlen Sie nur die Steuern, die Sie auch wirklich zahlen müssen – verschenken Sie kein Geld!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Mann am Schreibtisch im häuslichen Arbeitszimmer

Urteil zugunsten der Steuerzahler: Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind wieder absetzbar

 

Etappensieg des LHRD wird zum Gesamtsieg des Steuerzahlers

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können künftig – und rückwirkend – wieder als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem am 29. Juli veröffentlichten Urteil entschieden. Für zahlreiche Steuerzahler bedeutet das eine Steuerrückerstattung. Vorausgegangen waren dem Urteil etliche – auch vom LHRD geführte – Klageverfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. | mehr

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